
Interfraktioneller Eil-Antrag zum Verkehrsausschuss am 7. Mai 2025:
Der Verkehrsausschuss der Regionalversammlung im Verband Region Stuttgart möge beschließen:
Die Beeinträchtigungen der Fahrgäste durch Streckensperrungen im Zusammenhang mit der
Inbetriebnahme von Stuttgart 21 müssen auf das absolut unvermeidbare Maß beschränkt und die
Erreichbarkeit der Innenstadt von Stuttgart in größtmöglichem Umfang gewährleistet werden.
Die Deutsche Bahn wird deshalb aufgefordert, die endgültige Kappung der Gäubahn auf den
Zeitpunkt der Inbetriebnahme des neuen Bahnknotens Stuttgart im Dezember 2026 zu verschieben –
unter der Voraussetzung, dass dadurch keine Gefährdung für die termingerechte Inbetriebnahme
von Stuttgart 21 entsteht.
Begründung:
Bislang ist von der Deutschen Bahn geplant, im Jahr 2026 parallel die Panoramabahn zu kappen und
die S-Bahn-Stammstrecke zu sperren. Um die Erreichbarkeit der Landeshauptstadt und die Stabilität
des Schienenverkehrs im Verdichtungsraum Stuttgart sicherzustellen, sollte die Panoramabahn bis zu
ihrer endgültigen Kappung im Zuge der Gesamtinbetriebnahme von Stuttgart 21 im Dezember 2026
offen gehalten werden.
Die Panoramabahn wird als Ausweichroute dringend benötigt, eine Verschiebung der Kappung auf
den Zeitpunkt der Gesamtinbetriebnahme von Stuttgart 21 ermöglicht eine geordnete
Übergangsphase, stärkt den Verkehrsfluss und dient dem Interesse aller Fahrgäste – sowohl im Nahals
auch im Fernverkehr.
Gleichzeitig erkennen wir die Notwendigkeit, die termingerechte Inbetriebnahme von Stuttgart 21
nicht zu gefährden. Der Antrag sucht somit den Ausgleich zwischen verlässlicher
Infrastrukturentwicklung und einem verantwortungsvollen Umgang mit den Mobilitätsbedürfnissen
der Region.