S-Bahn Wettbewerbsverfahren

S- Bahn Wettbewerbsverfahren – Entscheidung mit enormer Tragweite

Regionalversammlung  25. März 2026

Rede Michael Lateier

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Vorsitzender Wieland,
werter Herr Regionaldirektor Dr. Lahl,
werte Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,

mal abgesehen von der Vorabveröffentlichung im Europäischen Amtsblatt steigen wir heute – zumindest indirekt – in das Wettbewerbsverfahren zur Ausschreibung der S-Bahn Stuttgart ein. Und auch wenn die Vorlage relativ schmal ist und ganz ohne Zahlen auskommt, hat diese eine enorme Tragweite.

Knapp drei Seiten Vorlage mit einem 1,5zeiligen einfachen Beschluss. Die Vergabe der des S-Bahnvertrag mittels „einer Fahrzeugverpachtung im Sinne des VRS-Eigentumsmodells“.

Aber dieser Beschluss führt den Verband in ganz neue finanzielle und zeitliche Dimensionen*.

Wir treffen heute eine Entscheidung über

  • die Finanzierung von bis zu 200 S-Bahn-Fahrzeugen
    – das entspricht (aktuell) rund 2 Mrd. Euro und
  • bindet uns zeitlich bis mindestens zum Jahr 2050
    – und bei Fz-Lebenszeit von 30 Jahre weit darüber hinaus.

Bevor wir den Blick nach vorn richten, lassen Sie mich zunächst noch einmal auf die Ausgangslage zurückkommen:

Anlass für die heutige Beschlussfassung ist die bevorstehende Ausschreibung des S-Bahn-Vertrags ab dem Jahr 2032 im Rahmen eines wettbewerblichen Verfahrens. Die Wurzeln hierfür reichen jedoch weit zurück – bis in die 1990er-Jahre, genauer gesagt ins Jahr 1994, als die Deutsche Bahn privatisiert wurde. Mit diesem Schritt verband man große Erwartungen: eine höhere Effizienz, eine umfassende Modernisierung und Infrastruktur sowie eine (nachhaltige) Entschuldung der Bahn AG.

Heute, rund 30 Jahre später, erscheint eine kritische Bilanz mehr als angebracht. Diese Hoffnungen haben sich nicht erfüllt haben. Schlagworte wie marode Infrastruktur, ineffizientes Baustellenmanagement, schleppende Digitalisierung und fragwürdige eigenwirtschaftliche Prestigeprojekte prägen die aktuelle Debatte. Gleichzeitig befindet sich die Qualität – gemessen an Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit – im freien Fall

Ineffizient ist auch die aktuelle Vergabe und Vertragsgestaltung, die zumindest aktuell und vermutlich auch zukünftig ein hauptsächlich ein vielfältiges Betätigungsfeld für Juristinnen und Juristen bietet:

  • heute sind es drei Verträge (einen Fahrzeuglieferungsvertrag, einen Pachtvertrag, einen Rahmenvertrag über die allgemeine Zusammenarbeit), die möglichst wasserdicht sein sollten,
  • steuerrechtliche Fragen (wie Eigenbetrieb oder AdöR, …) und
  • Beratungsbedarf zur Eigentumssicherung (in der Vorlage als 2nd-Level-Controlling bezeichnet).

Eine „Inhouse“-Vergabe an einen Eigenbetrieb S-Bahn Stuttgart wäre wesentlich einfacher. Aber dieser Zug ist abgefahren …

Thema Wettbewerb: Vor einigen Jahren standen wir schon einmal vor einem wettbewerblichen Verfahren. Die Vergabe der S-Bahnleistung 2013 bis 2028 (in Verlängerung nun bis 2032) mit

  • rund 10 Zug-km/a (9,2 Mio. mit Option 12,5 Mio) sowie
  • der Beschaffung von mind. 83 + 4 neuen Zügen ET 430 (als Ersatz ET 420)

Das Ergebnis ist bekannt: Der Wettbewerb ergab einen Anbieter – die DB Regio

Damals ein „Full-Service-Provider“ und mit der Bereitschaft zur Risikobeteiligung.

Aus heutiger Sicht haben wir – bei allen aktuellen Problemen – mit der S-Bahn-Stuttgart auch einen guten Vertrag erreicht und in der S-Bahn Stuttgart einen sehr guten Kooperationspartner gefunden. Am „Wettbewerb“ lag es nicht …

Die Herausforderungen sind heute noch größer als vor 20 Jahren:

  • Weniger Risikobereitschaft bei Anbietern
  • knapp 15 Mio. Zug km/a und mehreren potenziellen Erweiterungen und
  • einem Bedarf von aktuell (im Jahre 2032) 60, insgesamt jedoch mind. 159 „Neufahrzeugen“

In diesem Zusammenhang ist der Verband bereits aktiv geworden und hat eigenständig 56 S-Bahnen beschafft – wenn auch im Rahmen eines alternativen Optionsmodells. Damit haben wir frühzeitig eine vorausschauende Rolle eingenommen. Mehr eigene Fahrzeuge – sagen wir 99 Fahrzeuge- wären noch besser.

Dies spiegelt sich auch in den Zielsetzungen der vorliegenden Vorlage wider: „Mit Ablauf des Verkehrsvertrags verbleiben die Fahrzeuge im Eigentum des VRS und können im Rahmen eines Folgeauftrags erneut eingesetzt werden.“

Doch nun zur Zukunft und der Vorlage. Neben dem „Eigentumsmodell“ wären grundsätzlich sind auch andere Modelle denkbar:

  • Leasingmodell
    mit einem zusätzlichen Vertragspartner, eigenen finanziellen Interessen und ungesicherten Eigentum (bis 2050)
  • Lebenszyklusmodell
    => ohne tatsächlichen Anbieter/Partner für ein solches Modell
    => mit „unklaren“ Verantwortlichkeiten hinsichtlich Pflege und Abnutzung
    => ergo der VRS in ständiger Vermittlungs-/Schiedstätigkeit (ohne technische Kompetenzen)

Die S-Bahn-Fahrzeuge – deren Verlässlichkeit und Einsatzfähigkeit – sind aber die Grundlage für die Leistungsfähigkeit des Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) und damit ein wesentlicher „Leistungsbestandteil“ des S-Bahnvertrages.

Für meine Fraktion kommt daher nur das Eigentumsmodell in Frage!

  • Wir als VRS finanzieren die S-Bahnfahrzeuge (Eigentum)
    – wichtige Voraussetzung für einen Wettbewerb
  • Gemeinschaftlich mit dem zukünftigen EVU werden die Fahrzeuge „beschafft“
    – Spezifikation/Funktionalität ist wichtig für „Betriebs- und Aufenthaltsqualität“ darunter effizienter „Fahrgastwechsel“
    – Konkrete Gestaltung ist wichtig für Betrieb und Instandhaltung darunter auch Verlässlichkeit oder Reinigung
  • Das EVU wiederum pachtet die Fahrzeuge
    – Besitz am Produktionsgut wichtig hinsichtlich der Verantwortungsabgrenzung

Dabei ist liegt die technische und fachliche Expertise, aber damit auch die Verantwortlichkeit beim Betreiber: Wartung, Instandhaltung sowie der tägliche Betrieb (entlang der Wertschöpfungskette) bedarf die der Verantwortung für „Produktionsmittel“. Und Herausforderungen gibt es viele:

  • Richtige Fahrzeugauswahl
  • Lieferung/Abnahme => ET 430 mit Lieferverzögerungen, Türen/Schiebetritte, …)
  • Verlässlichkeit => durch wartungsarme Komponenten/Ausstattung
  • Instandhaltung => geringen Ausfallzeiten
  • Pfleglicher Umgang => Abnutzung => Radreifen und mehrmonatigen Ausfall

 

Auch bei diesem Modell entstehen dem Verband zusätzliche Kosten. Denn selbst bei großem Vertrauen in den guten Zustand der Fahrzeuge im täglichen Betrieb bleiben diese unser Eigentum. Je weiter wir in die Zukunft blicken, desto wichtiger ist es, den Werterhalt sowie die dauerhafte Einsatzfähigkeit langfristig sicherzustellen. Auch hierbei Bedarf es technischer Kompetenz. Insofern sprechen wir uns auch klar dafür aus auch hier einen Kooperation mit dem Land Baden-Württemberg zu suchen und hoffentlich in der Landesanstalt Schienenfahrzeuge Baden-Württemberg (SFBW) zu finden.

Warum betone ich mehrfach das Wort „Kooperation“, obwohl wir einen Wettbewerb anstreben und mit dem heutigen Beschluss einen großen Schritt näherkommen – ja, ihn überhaupt erst ermöglichen!

Aber der Verband Region Stuttgart – so viel Eigenwerbung sei erlaubt – ist nicht nur ein guter Verhandlungspartner für die Ausschreibung. Wir haben in den letzten Jahren immer wieder gezeigt, dass wir stets auch ein guter Partner im laufenden Betrieb sind. So haben wir unsere S-Bahn durch zusätzliche Investitionen fortlaufend ergänzt und verbessert. Beispielhaft seien hier die Einführung von WLAN sowie unsere Beteiligung und Unterstützung bei Schienenersatzverkehren genannt …

Die Region Stuttgart ist ein äußerst attraktiver Markt. Und der Digitale Knoten, der bis 2032 hoffentlich in Betrieb geht, eröffnet zusätzliche Entwicklungsperspektiven! Eine dieser großen Entwicklungsperspektiven werden wir direkt im Anschluss diskutieren: Die zukünftige Erweiterung auf der Panoramabahn. (Redezeit!)

Wir werden dem Beschlussvorschlag der eine „Fahrzeugverpachtung im Sinne des VRS-Eigentumsmodells“ vorsieht als Voraussetzung und ersten Baustein für die Ausschreibung des S-Bahnvertrag zustimmen.

Erlauben Sie mir aber noch ein Schlusssatz:
„Eigentum verpflichtet“ (Art. 14 GG) und bringt Verantwortung – Ceterum censeo:
Die zukünftige S-Bahn muss klimaneutral sein bzw. betrieben werden. Daher sind auch „energieeffiziente“ Fahrzeuge“ aus „umweltfreundlichen“ Materialien in der Spezifikation für den Kauf vorzusehen!