Erneuerbare Energien – Ermöglichen statt verhindern

Antrag an die Regionalversammlung 02.04.2025
1. Die Teilfläche von RM-34, die der Planungsausschuss am 26.03.25 aus der Kulisse genommen hat, wird nicht aus der Kulisse entfernt.
2. Die von der Kommune gewünschte, zusätzliche Teilfläche von LB-06 wird in die Flächenkulisse unter der Voraussetzung, dass durch die Beteiligten im Projekt innerhalb einer vierwöchigen Frist nachgewiesen werden kann, dass regionale Abstände nicht unterboten werden, mit aufgenommen.
3. Die (Teil-)Gebiete, die aufgrund von Überlastungsgründen aus der Kulisse entfernt wurden, bei denen die konkret betroffene Kommune aber nicht während der Offenlage oder einer nun einsetzenden, vierwöchigen Frist eine subjektive Überlastungssituation angezeigt haben, wieder aufzunehmen. Hiervon betroffen sind die Gebiete BB-16, BB-18, BB-19, BB-29, LB-10, LB-12, LB-13, LB-14.
Die aufgeführten Punkte sind in Einzelabstimmung abzustimmen.
Begründung:
Zu 1.: In den Beratungen im Ausschuss wurde unterschlagen, dass in den Gebieten bereits hoch konkret an einer Umsetzung von Anlagen gearbeitet wird. Unter diesen Umständen ist die aktuelle Beschlussfassung konträr zu den Zielen des Planungsausschusses, möglichst umsetzungstaugliche Gebiete auszuweisen, insbesondere wenn für den Ausschluss keine zwingenden Ausschlusskriterien zu Grunde liegen.
Zu 2.: Zum Ausschlusskriterium „Abstand zu Wohnnutzung im Außenbereich“ gibt es unterschiedliche Auffassungen. Parallel zum Verfahren zu den Themen Wasserschutzgebiet II und Fachbeitrag Naturschutz möchten wir allen Beteiligten vier Wochen zur Beilegung dieses Streitfalls gewähren.
Zu 3.: Die beschriebene Überlastungsmethodik ist immer in hohem Maße abhängig von der konkreten Standortplanung vor Ort. Kommunalen Wünschen nach räumlicher Entlastung kann damit im regionalen Maßstab zwar Entspannung verschafft werden. Bestehen diese Bedürfnisse in der entsprechenden Raumschaft aber nicht, nimmt diese Methodik den entsprechenden Kommunen im Zweifelsfall wichtige Entwicklungsmöglichkeiten. Um an das von anderen Fraktionen eingebrachte Argument, betroffene Kommunen hätten kein Wissen und keine Chance auf einen Einwand gehabt, aufzugreifen, wollen wir auch an dieser Stelle mit der nun mehrfach verwendeten Vierwochenfrist arbeiten. Nach wie vor ändert sich nichts an der Auffassung unserer Fraktion, dass wir die angewandte Überlastungsmethodik nur dann als zielführend erachten, wenn die durch ihre Gemarkung betroffenen Kommunen eine Überlastung anzeigen.