Anträge

Förderung für Nachverdichtung im Bestandsgewerbe

Haushalt 2022: Antrag vom 15. Oktober 2021

Antrag

Das bisherige regionale "Kofinanzierungsprogramm zur Sicherung und Aktivierung regionalbedeutsamer Gewerbeflächen“ wird angepasst und zukünftig auch die Nachverdichtung beste-hender Gewerbebauten finanziell gefördert.

Begründung

Die Förderung setzt bisher voraus, dass zusätzlich "baureife Gewerbeflächen" geschaffen werden und bezieht sich auf bisher unbebaute bzw. brachliegende Grundstücke.

Anreize für eine Nachverdichtung bestehender, untergenutzter Gewerbebauten (in der Regel nur eingeschossig) werden nicht gesetzt und auch nicht gefördert. Doch gerade in diesem Bereich stecken durchaus Potenziale und eine Förderung wird dringend benötigt - wie beispielsweise die Studie der LHS "Urban Sandwich" gezeigt hat.

Im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung des "Bestandes" ist das Kofinanzierungsprogramm anzupassen und dieser Bereich in die Förderung aufzunehmen.