Inbetriebnahme von Stuttgart 21 nur mit langfristigen Sperrungen?
Antrag:
Die Geschäftsstelle wird beauftragt, die Pläne der Deutschen Bahn zur Inbetriebnahme des neuen Stuttgart 21 Tiefbahnhofs und des neuen Leit- und Sicherungssystems ETCS hinsichtlich der geplanten monatelangen Sperrungen der S-Bahn im Jahr 2026 zu prüfen. Dabei sollen ggf. externe Gutachter eingebunden werden, um sicherzustellen, dass die Inbetriebnahme so effizient wie möglich durchgeführt wird und die Sperrungen des S-Bahn-Verkehrs auf ein Minimum reduziert werden. Die Geschäftsstelle stellt notwendige Mittel in den Haushalt ein.
Begründung:
Die Inbetriebnahme des neuen Stuttgart 21 Tiefbahnhofs und die Einführung des neuen Leit- und Sicherungssystems ETCS sind die zentralen Eisenbahninfrastrukturprojekte für die Region Stuttgart. Jedoch sind für die Umsetzung dieser Vorhaben im Jahr 2026 monatelange Sperrungen des S-Bahn-Verkehrs vorgesehen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Anschluss des Bahnhofs an die bestehenden Gleise und dem Anschluss der neuen S-Bahn-Station Rosenstein (früher: Mittnachtstraße). So sollen im Jahr 2026 an sieben Monaten S-Bahn Linien unterbrochen werden.
Diese langfristigen Sperrungen stellen eine erhebliche Belastung für die Fahrgäste der S-Bahn dar und könnten massive Störungen im regionalen Nahverkehrsnetz verursachen. Da die S-Bahn für viele Pendler*innen in der Region Stuttgart das Rückgrat des täglichen Verkehrs darstellt, ist es von größter Bedeutung, dass die Inbetriebnahme so effizient wie möglich gestaltet wird.
Daher ist es erforderlich, die Pläne der Deutschen Bahn einer genauen Prüfung zu unterziehen und ggf. externe Gutachter hinzuzuziehen, um sicherzustellen, dass alternative Lösungen zur Minimierung der Sperrzeiten gefunden werden. Dabei muss oberste Priorität sein, die Sperrungen des S-Bahn-Verkehrs möglichst kurz zu halten und die Beeinträchtigungen für die Fahrgäste so gering wie möglich zu gestalten.
Durch eine effiziente Planung und Durchführung der Maßnahmen kann gewährleistet werden, dass die Inbetriebnahme von Stuttgart 21 nicht auf Kosten des S-Bahn-Verkehrs erfolgt und die Mobilität der Fahrgäste in der Region Stuttgart weiterhin gewährleistet bleibt.