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Kofinanzierungsprogramms zur Aktivierung von Gewerbegebieten

Um die bereitgestellten Mittel aktiv in verwendbare Gewerbefläche umzusetzen, sollten auch innovativere und kleinteilige Maßnahmen gefördert werden können.

Antrag:

Die Verwaltung wird beauftragt,

  1. die aktuelle Bewerbungslage, die eingegangenen Bewerbungen seit Programmstart sowie die Umsetzung der bewilligten Projekte aufzuzeigen und zu bewerten.

  2. darzustellen, inwiefern Brachenprojekte förderfähig sind, bereits gefördert wurden und welche Hindernisse Brachen bei der Förderfähigkeit erteilt werden.

  3. vorzubereiten, inwiefern die Gewinnung von Gewerbeflächen durch Maßnahmen wie Aufstockung, Parkplatzüberbauten oder Gewerbegebietsmanagement durch Aufnahme in das Kofinanzierungsprogramm förderfähig werden können. Auch die Förderfähigkeit  für eine nachhaltige Planung und klimaneutrale Umsetzung des Gewerbegebietes soll überprüft werden.

Begründung:

Das Kofinanzierungsprogramm zur Aktivierung von Gewerbeflächen wird selten nachgefragt. Die letzte Juryentscheidung geht zurück ins Jahr 2019, seitdem wurden keine Projekte mehr gefördert. Jahr für Jahr werden hingegen die gleichen Haushaltszahlen in den Folgehaushalt übertragen.

Ein Förderprogramm, das nicht abgerufen wird, ist offensichtlich nicht offen genug konzipiert. Um die bereitgestellten Mittel aktiv in verwendbare Gewerbefläche umzusetzen, sollten auch innovativere und kleinteilige Maßnahmen gefördert werden können.