Antrag an die Regionalversammlung 30. September 2015

Ausweisung von Vorranggebieten für regionalbedeutsame Windkraftanlagen
im Rahmen der Teiländerung des Regionalplans Region Stuttgart

Antrag:

Folgende Standorte werden als Vorranggebiete für Windkraft in den Regionalplan aufgenommen:

ES-04 (Probst, Reichenbach/Fils)
LB-01 (Haghof, Kirchheim/Neckar)
LB-04 (Gündelbach-Ensingen, Vaihingen/Enz)
LB 06 (Ingersheim)
S-02 (Tauschwald)
WN 27 (Holzberg/Schorndorf)

Begründung:

Eine geringe Flächenausprägung allein ist nicht aussagekräftig. Eine Akteursvielfalt (Bürgergenossenschaften/Energieversorger/STadtwerke) halten wir für geboten, um die Ziele der Energiewende breit zu verankern. Vorliegende Investitionsabsichten können zur Entscheidungsfindung beitragen.

Aus diesen Gründen bitten wir um Berücksichtigung der genannten Standorte.