Antrag vom 24. Oktober 2016 zum Haushaltsplan 2017
Antrag:
Der Verkehrsausschuss beauftragt die VertreterInnen des Verbands im VVS-Aufsichtsrat sich für den Wegfall der Sektorengrenzen im VVS-Tarif ab Sommer 2017 einzusetzen. Für die Umsetzung der Maßnahme wird kein Tarifausgleich über eine Tariferhöhung angesetzt. Sollten dabei Kosten entstehen, die nicht durch Fahrgeldmehreinnahmen gedeckt werden können, werden diese aus Umlagemitteln ausgeglichen.
Begründung:
Der Wegfall der Sektorengrenzen bedeutet eine deutliche Vereinfachung des Tarifsystems. Dadurch würde auch die bestehende Ungerechtigkeit beseitigt, dass bestehende Tangentialverbindungen meist unattraktive Takte haben und mit Umstiegen verbunden sind, aber dennoch gleich teuer sind wie die gut ausgebauten Verbindungen ins Zentrum der Region. Mit dem Wegfall der Sektorengrenzen werden somit Tangentialverbindungen gestärkt und auf den stark belasteten Hauptstrecken werden Kapazitäten frei. Da es schwierig ist, mögliche Mehr – oder Minderkosten zu beziffern, schlagen wir vor, für diese Maßnahme keine Tarifsteigerungen zu veranschlagen. Wir gehen davon aus, dass es keine Auswirkungen auf die Gesamtfahrgeldeinnahmen haben wird, da die Einnahmen aus den jährlichen Tarifsteigerungen ohnehin regelmäßig höher ausfallen, als nötig.