Antrag vom 30. November 2016 an den Verkehrsausschuss
Antrag:
1. Einfügen einer Kommentierung zur Tabelle 3 auf Seite 63 mit folgendem Wortlaut:
„Nachdem inzwischen nachgewiesen ist, dass die Verbesserung der Fahrzeugtechnik nicht zum Sinken der Emissionen im realen Verkehr führt, stehen diese Angaben sowie alle darauf beruhenden Berechnungen der Emissionsentwicklung unter deutlichem Vorbehalt.“
2. Veränderung der Reihenfolge in Kapitel 4:
4.1 Organisatorische, preis und ordnungspolitische Maßnahmen
4.2 Öffentlicher Verkehr
4.3 Motorisierter Individualverkehr
3. Einfügen eines klarstellenden Satzes am Ende von Kapitel 4.1 neu:
Dessen ungeachtet ist es aufgrund der fehlerhaften Prognose der emissionsbedingten Belastungen der Fahrzeugflotte sehr wahrscheinlich, dass Gerichtsentscheide im Sinne des Gesundheitsschutzes und bundespolitische Regelungen (blaue Plakette) sehr bald zu veränderten Ausgangsbedingungen führen. Voraussichtlich wird es auch in der Region Stuttgart notwendig werden, mit ordnungspolitischen Maßnahmen zu reagieren. Die Bewertungsergebnisse liefern erste Hinweise zu den Auswirkungen.
4. Die Varianten für den Nord-Ost-Ring (Maßnahmen Nr. 338 und 338_2) werden mit dem Vermerk „nicht weiterverfolgen“ klassifiziert.
5. Die Varianten für die Filderauffahrt (Maßnahmen Nr. 319 und 345) werden mit dem Vermerk „nicht weiterverfolgen“ klassifiziert.
Begründung:
zu 1. Die Tabelle auf S. 63 stellt eine unrealistische Entwicklung der Emissionswerte dar. Aufgrund der Erkenntnisse nach dem Dieselskandal ist es erwiesen, dass die Absenkung der Emissionen durch die technische Fahrzeugentwicklung nicht erfolgt. Die Berechnungen der Szenarien, sowie des Analysejahrs im Regionalverkehrsplan, beruhen aber auf diesen Zahlen und müssen somit unter Vorbehalt gestellt werden.
Zu 2. In den Analysen hat sich herausgestellt, dass die organisatorischen, preis- und ordnungspolitische Maßnahmen einen wesentlich größeren Einfluss auf das Verkehrsgeschehen haben als die Maßnahmen im Bereich Infrastruktur. Dieser Bedeutung gemäß sollte das Unterkapitel nach vorne gestellt werden. Zudem erscheinen diese Maßnahmen im Umsetzungshorizont des Regionalverkehrsplans als realistisch im Gegensatz zu den meisten Infrastrukturvorhaben.
Zu 3. Wenn festgestellt wird, dass die Prognosen, die in der Tabelle auf S.63 angeführt werden, falsch sind und gleichzeitig die Maßnahmen in Kapitel 4.1 neu diejenigen sind, welche sich schnell realisieren lassen und gleichzeitig die größte Auswirkung auf die Verkehrsentwicklung entfalten, dann muss darauf in der Zusammenfassung auch hingewiesen werden. Es ist davon auszugehen, dass nicht nur durch Gerichtsentscheide, die im Sinne des Gesundheitsschutzes ausfallen, sondern auch durch Regelungen auf Bundesebene (Stichwort blaue Plakette) die Kommunen in der Region zu ordnungspolitischen Maßnahmen gezwungen werden. Die Wirkung von Fahrverboten wird in der Analyse überprüft. Auch wenn Fahrverbote aus verschiedenen Gründen in der Bewertung nicht zur Weiterentwicklung empfohlen werden, kann es sein, dass genau solche Maßnahmen eingeführt werden müssen. Darauf soll hingewiesen werden.
Zu 4. Der Nord-Ost-Ring als überaus umstrittene Maßnahme eignet sich nicht als realistische Option für den Regionalverkehrsplan. Abgesehen davon, dass die Investitionskosten unverhältnismäßig hoch sind, ist diese Neubautrasse im dicht besiedelten Norden der Region nicht umsetzbar. Die Planfeststellung gegen massive Einwände von Kommunen, Verbänden, Bürgerinnen und Bürger durchsetzen zu wollen, ist vollkommen unrealistisch. Sie würde nicht nur viel Zeit in Anspruch nehmen, in der sich vermutlich auch die verkehrlichen Notwendigkeiten und Gegebenheiten grundsätzlich ändern werden, sie wird auch einen hohen personellen und finanziellen Ressourceneinsatz fordern, um gerichtsfeste Grundlagen zu schaffen. Diese Maßnahme, die zudem auf umstrittenen Berechnungen gründet, schadet der Glaubwürdigkeit unseres Bewertungsmaßstabs und macht so den Regionalverkehrsplan als Ganzes fragwürdig.
Zu 5. Wie der Nord-Ost-Ring so eignet sich auch die Filderauffahrt nicht als realistische Option im Regionalverkehrsplan. Die Investitionskosten sind so hoch, dass ein Bau dieser Trasse nicht in Frage kommt. Sie ist nicht im Bundesverkehrswegeplan enthalten und sollte aus unserem Planwerk deshalb ebenfalls herausgehalten werden. Es ist nicht sinnvoll, Maßnahmen aufzuführen, die nicht umsetzbar sind. Es gilt auch hier, dass dies der Glaubwürdigkeit unseres Bewertungsmaßstabs schadet und so den Regionalverkehrsplan als Ganzes fragwürdig macht.