Antrag zur Einbringung im Verkehrsausschuss am 20. Februar 2013

DB-City-Ticket

Antrag:

Der VRS wird in den VVS-Gremien und gegenüber der Deutschen Bahn AG darauf hinwirken, dass das DB City-Ticket auch in den Tarifzonen 30 und 32 sowie 36 bis 39 gilt.

Begründung:

Seit 09. Dezember 2012 gilt das mit einem BahnCard-Rabatt gelöste City-Ticket der DB nicht nur wie bislang am Zielort einer Bahnreise, sondern im Grundsatz auch am Beginn einer Bahnreise zur Fahrt mit dem ÖPNV zum Startbahnhof bzw. bei Rückfahrkarten dann wieder nach Hause. In der Region Stuttgart wird die Neuregelung so umgesetzt, dass sie nur in den beiden Tarifzonen der Stadt Stuttgart (Zonen 10 und 20) sowie in den Tarifzonen 31 (Esslingen) und 34 (Ludwigsburg) greift.

In den 30er-Tarifzonen des VVS leben insgesamt mehr als 550.000 Menschen (Stuttgart: 600.000). Davon werden beinahe 300.000 durch die jetzige Regelung vom DB City-Ticket ausgeschlossen.

Konkret bedeutet dies beispielsweise für einen Fahrgast aus Filderstadt-Bonlanden, der einen DB-Fahrschein von Filderstadt nach Frankfurt erworben hat, dass er zusätzlich ein VVS-Ticket lösen muss, wenn er mit dem Bus zum S-Bahnhof fahren möchte. Wohnt der Fahrgast jedoch in Esslingen-Zollberg und er hat einen DB-Fahrschein von Esslingen nach Frankfurt erworben, so kann er mit diesem auch den Bus zum Bahnhof nutzen. Er braucht, da Esslingen in der begünstigten Tarifzone 31 liegt, kein VVS-Ticket für den Bus lösen.

Durch eine Neuregelung wie im Antrag vorgeschlagen würden ca. 45% der Einwohner der Region das DB City-Ticket nutzen können. Dies ist im Sinne einer Attraktivitätssteigerung der öffentlichen Verkehre insgesamt, auch als Werbung für den Nahverkehr in der Region als Bahnhofszubringer dringend geboten.