Dringlichkeitsantrag zur Vorlage im Verkehrsausschuss am 13. Juli 2011
Antrag: Der Verkehrsausschuss möge beschließen: Die Verbandsverwaltung setzt sich im Lenkungskreis zu Stuttgart 21 dafür ein, dass im Rahmen der Präsentation der Ergebnisse des Stresstests ein detailliertes Notfallkonzept für die S-Bahn vorgelegt wird. Dieses Notfallkonzept muss sich dabei an den Ausführungen des Schlichterspruchs (Punkt 12) orientieren.
Begründung: Die S-Bahn ist Kernaufgabe des VRS, sie bildet das Rückgrat des regionalen ÖPNV. Mit diesem Antrag soll die Verbandsverwaltung ein klares Mandat des Verkehrsausschusses bekommen, sich für ein Notfallkonzept der S-Bahn bei Stuttgart 21 einzusetzen. Bislang ist die DB dies schuldig geblieben, obwohl sie sich verpflichtet hat, die Vorgaben des Schlichterspruchs im Rahmen des Stresstests abzuarbeiten.
Im Schlichterspruch heißt es auf S.14, Punkt 12: "Auch für den Fall einer Sperrung des S-Bahntunnels oder des Fildertunnels muss ein funktionierendes Notfallkonzept vorgelegt werden."
Nach unseren Informationen kommt es ca. 40 bis 50 Mal im Jahr zu kleineren oder größeren Störungen auf der S-Bahn-Stammstrecke, so dass S-Bahnen im Hauptbahnhof (oben) beginnen und enden. Es handelt sich also bei einem Notfallkonzept nicht um eine Randnotiz zu Stuttgart 21, sondern um ein zentrales Element, im Nahverkehr die hohe Betriebsqualität im VVS aufrechtzuerhalten. Nachdem die Gäubahntrasse für die S-Bahn bei Stuttgart 21 nicht mehr als Ausweichstrecke verfügbar ist, steht als wesentliche Notfallmaßnahme die zukünftige S-Bahnhaltestelle "Mittnachtstraße" als Endhaltepunkt im Raum. Dies kann uns als Aufgabenträger der S-Bahn allerdings nicht überzeugen, da die weitere Verteilung der Fahrgäste von dort auf das übrige ÖPNV-Netz bislang völlig unklar ist. Es kann nicht im Interesse des Verbands Region Stuttgart sein, dass der angestrebte Durchgangsbahnhof auf Kosten der S-Bahn funktionsfähig gehalten wird.
Mit diesem Antrag soll die Verwaltung im Lenkungskreis gestärkt und die Bedeutung der S-Bahn als Rückgrat des regionalen ÖPNV den Beteiligten von Bund, Land und Bahn deutlich gemacht werden.