Stammstreckensperrung S-Bahn
Antrag:
1. Der Verkehrsausschuss beauftragt die Geschäftsstelle, die Baustellenlinie S30 analog zum Beschluss „Viertelstundentakt Filderstadt“ bis nach Filderstadt durchzubinden.
2. Die Geschäftsstelle wird beauftragt, folgende Maßnahmen zur Minderung der „Ausnahmesituation Stammstreckensperrung“ gemeinsam mit den Partnern DB-Regio, SSB und der Landeshauptstadt Stuttgart zu prüfen und dem Verkehrsausschuss zur Entscheidungsfindung vorzubereiten:
2.1 Betrieb einer Stadtbahn-Sonderlinie zwischen Vaihingen und Hauptbahnhof
2.2 Einrichtung einer Busspur entlang der Strecke des SEV zwischen Hauptbahnhof und Universität, bei mind. zweispuriger Fahrbahn
2.3 Verdichtung der Linie 91 zwischen Universität und Feuerbach
2.4 Verdichtung des Expressbusses X2 zwischen Leonberg und Stuttgart-West/Mitte, Betrieb auch am Wochenende
2.5 Betrieb der Linie S60 auch am Wochenende bis Zuffenhausen
2.6 Betrieb der Linien U1 und U34 am Wochenende nachts durchgehend zur Anbindung der Innenstadt an die Nacht-S-Bahn in Vaihingen und Bad Cannstatt. Zusätzlich soll eine geeignete Linie die Relation Charlottenplatz – Feuerbach bedienen.
3. Die Verwaltung berichtet im Herbst 2021 über die Erfahrungen und Probleme während der Stammstreckensperrung und prüft aufgrund dieser Erfahrungen weitere Maßnahmen während der Sperrung in den Jahren 2022 und 2023.
4. Des Weiteren prüft die Geschäftsstelle, ob in der besonderen Situation der gleichzeitigen Sperrung der Stammstrecke und der Gäubahn im Sommer 2021 der Schienenersatzverkehr im Interesse der Fahrgäste bis zum Hauptbahnhof durchgebunden werden kann.
5. Die Geschäftsstelle prüft, ob die Linie X2 während der einwöchigen Brückenerneuerungsmaßnahme in Ditzingen verdichtet werden kann.
Begründung:
Die Baumaßnahmen im Jahr 2021 verlangen unseren Fahrgästen viel ab.
Insbesondere während der Sperrung der Stammstrecke müssen die Reisenden erhebliche Qualitätseinbußen hinnehmen. Die in der Vorlage dargestellten Maßnahmen reichen nicht aus, die Kapazität der S-Bahn zumindest quantitativ zu ersetzen. Dabei sollte auch berücksichtigt werden, dass die Abstandsregel (AHA) auch noch im Sommer 2021 gilt.
Der Verband Region Stuttgart sowie dessen Partner im VVS sollen daher weitere Möglichkeiten zur Entlastung des städtischen Angebots prüfen sowie die vorgelegten Maßnahmen (Bus-spur SEV Route 1) optimieren.
In der Vorlage werden darüber hinaus weitere Baumaßnahmen genannt. Auch diese gilt es entsprechend abzumildern.