Haushalt 2022: Antrag vom 15. Oktober 2021
Antrag
Die Verwaltung wird beauftragt, tabellarisch und kartographisch, stets mit Nennung der entsprechenden Anliegergemeinden, darzustellen, welche Korridore an Hauptverkehrsadern, welche Konversionsflächen und welche sogenannten „benachteiligten Gebiete“ in der Region Stuttgart gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) förderfähig sind und damit für den Ausbau der erneuerbaren Energien durch Freiflächen-Solarkollektoren geeignet sind. Außerdem wird die Verwaltung beauftragt, einen Überblick über bisherige und laufende Bebauungsplan- und Zielabweichungsverfahren zum Thema Freiflächenphotovoltaik aufzuzeigen.
Begründung
Durch die Unterzeichnung des Pariser Klimaabkommens hat sich die Bundesrepublik, wie fast alle Staaten der Erde, dazu verpflichtet, den menschengemachten Klimawandel auf hoffentlich 1,5°C, im schlimmsten Fall auf 2°C zu begrenzen. Um das zu erreichen, muss Deutschland schnellstmöglich aus fossilen Energieträgern aussteigen und erneuerbare Energien entschlossen fördern.
Der Regionalplanung wurde bei der Ausweisung von Flächen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen, anders als beispielsweise bei Windkraftanlagen, keine Aufgabenstellung zugeschrieben. Umso dringender ist es, Investor*innen und Anliegergemeinden mit maximaler Transparenz Informationen zur Verfügung zu stellen, um den Ausbau der erneuerbaren Energie mit den begrenzten Mitteln des Verband Region Stuttgart (VRS) zu unterstützen.
Im Rahmen des Klimaschutzgesetzes der Landesregierung wird das Ziel verfolgt, 2% der Fläche in Baden-Württemberg erneuerbaren Energien zu widmen. Es steht sogar im Raum, dass zukünftig Flächen in Regionalplänen ausgewiesen werden müssen. Eine aktuelle Informationslage zum Thema Freiflächenphotovoltaik ist daher unerlässlich.