Infrastruktur 2030 - Klausur
Antrag
Die Verwaltung bereitet eine Klausur zu den potenziellen Ausbaumaßnahmen der S-Bahn ab 2030 und deren infrastrukturellen Voraussetzungen vor.
Begründung
Die S-Bahn-Ausschreibung 2032 rückt näher. Derzeit ist (nur) bekannt, welche Leistungen mit der Fertigstellung S21 ausgeschrieben werden könnten. Unklar bleibt aber, welche zusätzlichen Maßnahmen über das Jahr 2030 hinaus denkbar sind und welche infrastrukturellen Voraussetzungen seitens des Verbands gefordert oder auch unterstützt werden könnten. Beispielhaft genannt werden könnten:
- Bestellung zusätzlicher (neuer) S-Bahn-Züge
- Verstärkerlinien auf Teilästen und damit ggf. Änderung bei Bahnsteigen
- Takterweiterungen und damit ggf. der Zwei-/Dreigleisige Ausbau oder „Überwerfungsbauten“
- Neue/Zusätzliche Linien durch Panoramabahn oder T-Spange und Nordkreuz
- Maßnahmen zur Stabilisierung des S-Bahn-Takts, wie z.B. die Nutzung des neuen Hauptbahnhofs (Zulauf/Weichen)